Vorwürfe gegenüber Arzt (Schmähkritik)


Die Äußerung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (hier durch einen Gutachter), ein Arzt stelle leichtfertig Atteste und Krankschreibungen aus, fällt nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts noch unter den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, wenn es sich um die Bewertung eines tatsächlichen Vorgangs handelt und keine so genannte Schmähkritik vorliegt.


Beschluss des BVerfG vom 18.12.2002
1 BvR 244/98
NJW 2003, 961
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