Umsatzsteuer-Nachschau auch außerhalb der Betriebsprüfung


Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums dürfen Finanzämter auch außerhalb einer Außenprüfung die Geschäftsräume eines Unternehmers betreten, um Sachverhalte im Zusammenhang mit der Erhebung und Festsetzung der Umsatzsteuer feststellen zu können.


BMF-Schreiben vom 23.12.2002
IV B 2-S74 20 - 415/02
RdW Heft 4/2003, Seite VI
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