Ungesicherte Grundstückserschließung als Mangel


Die dadurch eintretende ungesicherte Erschließung eines Hausgrundstücks, dass die mit einem Haus bebaute Teilfläche eines Grundstücks verkauft wird, stellt einen rechtserheblichen Mangel dar und rechtfertigt den Käufer zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises und ggf. zur Forderung von Schadensersatz.


Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2002
22 U 86/00
OLGR Hamm 2002, 281
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