Beschaffenheitsangabe "erstklassige Arbeit"


Die mündliche Beschaffenheitsvereinbarung "erstklassige Arbeit" für eine Holzinnentreppe beinhaltet nicht die Verpflichtung des Bauhandwerkers, zur Herstellung der Treppe Holz der Güteklasse I nach Ziff. 2 der DIN 68 368 (Laubschnittholz für Treppenbau Gütebedingungen) zu verwenden.


Urteil des OLG Celle vom 29.01.2003
7 U 113/02
OLGR Celle 2003, 120
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