Abmahnung auch bei Kündigung eines leitenden Angestellten


Die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung setzt - von besonderen Ausnahmefällen abgesehen - eine vorherige Abmahnung voraus. Dies hat nach Meinung des Landesarbeitsgerichts auch für die Kündigung eines leitenden Angestellten zu gelten.


Urteil des LAG Köln
7 Sa 71/02
Handelsblatt vom 02.04.2003
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