Offenlegung von Händlerangeboten bei Internetauktionen
Bei Internetauktionen (hier ebay) ist ein gewerblicher Anbieter in der Regel nicht verpflichtet, im Angebotstext auf seine Händlereigenschaft hinzuweisen. Das Fehlen eines solchen Hinweises ist daher nicht wettbewerbswidrig.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 20.01.2003
1 W 6/03
OLGR Oldenburg 2003, 130