Kaskoschaden: falsche Angaben durch Versicherungsvertreter


Macht ein Versicherungsnehmer anlässlich eines Kaskoschadens falsche Angaben, kann die Versicherung berechtigt sein, die Ersatzleistung zu verweigern. Er hat sich bei der Schadensmeldung unter Umständen auch Erklärungen anrechnen zu lassen, die ein anderer für ihn abgegeben hat. So kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei werden, wenn ein Versicherungsvertreter im Auftrag des Versicherten die Schadensmeldung ausfüllt und dort fälschlicherweise seinen Kunden als Fahrer des verunfallten Fahrzeuges angibt, obwohl er gar nicht weiß, wer tatsächlich der Fahrer war.

Praxistipp: Wenn sich Ihr freundlicher Versicherungsvertreter bereit erklärt, die Schadensmeldung für Sie auszufüllen, sollten Sie die dortigen Angaben unbedingt auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.


Urteil des OLG Köln vom 02.07.2002
9 U 13/02
NJW Heft 37/2002, Seite VIII
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