Pflicht zur Risikoaufklärung vor Weisheitszahnextraktion
Ein Zahnarzt muss seinen Patienten vor einer Weisheitszahnentfernung über das Risiko einer Osteomyelitis (Kieferknochenmarksentzündung) aufklären, auch wenn derartige Komplikationen recht selten auftreten. Kommt es nach dem Eingriff zu einer solchen Entzündung, rechtfertigt dies einen Schmerzensgeldanspruch des nicht aufgeklärten Patienten in Höhe von 1500 EUR, auch wenn die aufgetretene Osteomyelitis alsbald behandelt worden und nach wenigen Wochen ausgeheilt ist.
Urteil des OLG Köln vom 12.03.2003
5 U 52/02
OLGR Köln 2003, 149