Schmerzensgeld bei schwerer Querschnittslähmung


Für bei einem Verkehrsunfall erlittene Verletzungen kommt nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm ein Gesamtschmerzensgeld in der Größenordnung von 250.000 EUR in der Regel nur bei einer schweren Querschnittslähmung vom Hals an abwärts (Tetraplegie) in Betracht.


Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2002
27 U 198/01
OLGR Hamm 2002, 319
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