Beihilfe für Perücke


Eine Beihilferegelung des öffentlichen Dienstes, wonach einem Mann Kostenerstattung für eine Perücke wegen totalem oder sehr weitgehendem Haarausfall nur bis zum 30. Lebensjahr zusteht, ist wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz unwirksam, wenn für Frauen eine derartige Altersbeschränkung nicht gilt. Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen vernünftigen Grund, einen seit seiner Kindheit unter einer Vollglatze leidenden Beamten schlechter zu behandeln als eine Beamtin mit der gleichen Krankheit.


Urteil des BVerwG vom 31.01.2002
2 C 1/01
NJW 2002, 2045
NVwZ 2002, 317
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