Kündigung wegen Verletzung eines Arbeitskollegen
Die gefährliche Körperverletzung eines Arbeitskollegen rechtfertigt auch dann die fristlose Kündigung des Täters, wenn die Tat auf einer psychischen Erkrankung beruht.
Urteil des LAG Köln vom 17.04.2002
6 Sa 1334/01
MDR 2002, 889
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