Franchisegeber muss Lieferantenrabatte weitergeben


Der Bundesgerichtshof hat eine für Franchisesysteme äußerst wichtige Entscheidung erlassen. Danach können Franchisegeber verpflichtet sein, Lieferantenrabatte ungemindert an ihre Franchisenehmer weiterzugeben.

Der Fall: Deutschlands zweitgrößte Optikerkette schrieb ihren Franchisenehmern Lieferantenrabatte bis zu 38 Prozent gut. Durch einen Zufall kam heraus, dass dem Franchisegeber tatsächlich Preisnachlässe bis zu 52 Prozent eingeräumt wurden. Die Geschäftspartner verlangten die Auszahlung der Rabattdifferenz. Sie beriefen sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach "Vorteile...zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge" an die Franchisenehmer weiterzugeben sind. Die Karlsruher Richter ließen keinen Zweifel daran, dass hiervon auch uneingeschränkt alle Lieferantenrabatte erfasst werden.


Urteile des BGH vom 20.05.2003
KZR 19, 27, 29/02
Handelsblatt vom 28.05.2003
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