Die Kurzbezeichnung "Leihhaus Nürnberg" ist nicht nur beschreibender Natur, sondern hat Unterscheidungskraft und wird vom Geschäftsverkehr als individueller Herkunftshinweis aufgefasst. Die Benutzung eines solchen Unternehmenskennzeichens durch Verwendung der Domain "www.leihhaus-nuernberg.de" durch Dritte ist geeignet, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen und ist deswegen zu unterlassen.
Urteil des OLG Nürnberg vom 25.02.2003
3 U 2626/02
Pressemitteilung des OLG Nürnberg