Kinderfreibetrag trotz Zivildiensttätigkeit
Den Eltern eines Zivildienstleistenden steht der Kinderfreibetrag zu, wenn der Sohn neben seiner Tätigkeit als "Zivi" nachhaltig und ernsthaft ein Studium betreibt.
Urteil des BFH vom 14.05.2002
VIII R 61/01
ZAP EN-Nr. 670/2002
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