Die Kosten für einen Sprachkurs sind bereits dann beruflich veranlasst und damit steuerlich absetzbar, wenn die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens entsprechende Fremdsprachenkenntnisse erfordert.
Urteil des BFH vom 10.04.2002
VI R 46/01
NJW 2002, 2494
NWB 2002, 2108