Sprachkurs absetzbar


Die Kosten für einen Sprachkurs sind bereits dann beruflich veranlasst und damit steuerlich absetzbar, wenn die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens entsprechende Fremdsprachenkenntnisse erfordert.


Urteil des BFH vom 10.04.2002
VI R 46/01
NJW 2002, 2494
NWB 2002, 2108
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