Anspruch des GmbH-Alleingesellschafters bei Gesellschaftsforderungen


Begeht ein Dritter eine Rechtsverletzung gegenüber einer GmbH, hat er nur der Gesellschaft Schadensersatz zu leisten. Zwar ist auch der GmbH-Alleingesellschafter mittelbar von der Rechtsverletzung betroffen, gleichwohl steht ihm kein eigener Anspruch gegenüber dem Dritten zu. Nur wenn die Rechtsverletzung unmittelbar und nur gegenüber dem Alleingesellschafter begangen wird, kann dieser seine Ansprüche im eigenen Namen prozessual durchsetzen.

In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall ging es um Schadensersatzansprüche gegen einen früheren Mitgeschäftsführer wegen angeblicher Veruntreuung von Firmengeldern. Das Gericht verneinte die Aktivlegitimation des Alleingesellschafters. Der Anspruch konnte daher nur von dem Insolvenzverwalter der inzwischen in Vermögensverfall geratenen GmbH geltend gemacht werden.


Urteil des OLG Hamm vom 04.06.2002
27 U 212/01
Betriebs-Berater 2002, 1560
MDR 2002, 1132
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice