Nichtiger Verkauf einer Taxikonzession


Nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfen Taxikonzessionen nur zusammen mit dem ganzen Taxiunternehmen oder wesentlichen, selbstständigen und abgrenzbaren Teilen des Unternehmens veräußert werden. Die Übertragung einer gesonderten Taxikonzession, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist nichtig.


Urteil des OLG Hamm vom 13.06.2002
18 U 207/01
MDR 2002, 1241
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