Kreditkündigung trotz pünktlicher Ratenzahlung


Ein Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten.


Urteil des BGH vom 20.05.2003
XI ZR 50/02
BGHR 2003, 963
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