Erlaubte Videoüberwachung in Kaufhaus


Die Videoüberwachung von Kaufhauskunden, die nicht nur der Aufklärung von Diebstählen, sondern auch deren Vorbeugung dient, ist jedenfalls dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Besucher vor Betreten der Verkaufsräume auf die Herstellung von Videoaufnahmen hingewiesen werden.


Beschluss des BayObLG vom 24.01.2002
2St RR 8/02
NJW 2002, 2893
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice