Führerscheinentzug bei einmaligem Ecstasy-Konsum


Die Modedroge Ecstasy kann durch ihre aufputschende Wirkung zu riskanter Fahrweise im Straßenverkehr verleiten. Durch die eintretende Erweiterung der Pupillen erhöht sich bei nächtlichen Fahrten auch die Blendgefahr.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart sah es daher als gerechtfertigt an, bereits bei einmaligem Ecstasy-Konsum die Fahrerlaubnis zu entziehen.


Urteil des VG Stuttgart
3 K 1628/03
Handelsblatt vom 16.07.2003
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