Kaskoversicherung: kein Versicherungsfall bei Falschbetanken


Wird ein Fahrzeug versehentlich mit falschem Treibstoff betankt, liegt kein Versicherungsfall vor. Die für den Wagen bestehende Kaskoversicherung muss daher nicht zahlen, wenn durch das Versehen ein Schaden (z. B. Motordefekt) entsteht.


Urteil des BGH vom 25.06.2003
IV ZR 322/02
BGHR 2003, 1063
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice