Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind u. a. dann nichtig, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, z. B. das Stornorisiko unangemessen abdecken.
So erklärte das Oberlandesgericht Koblenz die AGB-Klausel eines Bauunternehmers, nach der der Vertragspartner bei Stornierung des Auftrags eine pauschale Vergütung von 16 Prozent zahlen sollte, für unwirksam.
Urteil des OLG Koblenz vom 17.04.2002
1 U 1763/00
RdW Heft 18/2002, Seite IV