Familienmitglieder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung des versicherten Elternteils oder Ehegatten kostenlos mitversichert, sofern ihr eigenes Einkommen die so genannte Geringverdienergrenze von monatlich 400 EUR nicht überschreitet.
Das Bundessozialgericht stellte nun klar, dass diese gesetzliche Grenze nicht durch die tatsächlich zugeflossene Vergütung, sondern durch das zu versteuernde Einkommen bestimmt wird. Dies bedeutet, dass von den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder Zinsen zunächst Werbungskosten, Sparerfreibeträge u. a. abgezogen werden können. Liegen die Einkünfte danach unter der Geringverdienergrenze, besteht ein Anspruch auf kostenlose Mitversicherung.
Urteil des BSG vom 22.05.2003
12 KR 13/02
RdW Heft 12/2003, Seite III