Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.


Urteil des BFH
IX R 12/00
Wirtschaftswoche Heft 29/2003, Seite 108
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