Vermieter können Kosten für Bausparvertrag absetzen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Vermieter die Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages als Werbungskosten steuerlich geltend machen können.
Urteil des BFH
IX R 12/00
Wirtschaftswoche Heft 29/2003, Seite 108