Irreführung durch "TM"-Zusatz


Die Benutzung des Zeichens "TM" (Bedeutung "Trade-Mark") im deutschen Wettbewerbsraum ist irreführend nach § 3 UWG und somit wettbewerbswidrig, da die deutschen Verkehrskreise davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine ausländische eingetragene Marke handelt.


Urteil des LG München I vom 23.07.2003
1 HK O 1755/03
JurPC Web-Dok. 246/2003
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