Bank-AGB: keine Gebühren bei Barabhebung am Schalter


Früher erhoben Banken zusätzliche Gebühren für die Benutzung von Geldautomaten. Heute sind angesichts der hohen Personalkosten Kunden, die ihr Bargeld am Schalter abholen, weniger gerne gesehen. Was liegt näher, als solche Geschäfte mit zusätzlichen Gebühren zu belegen?

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte gegen die Erhebung einer derartigen Gebühr aber erhebliche Einwände. Die Barauszahlung gehört zu einem Grundgeschäft eines Girovertrages. Gesetzlich ist ein solcher Vorgang daher gebührenfrei abzuwickeln. Da die Verwendung von Kreditkarten nach wie vor mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, hat der Kunde auch ein berechtigtes Interesse an der Bargeldauszahlung an der Kasse. Ergebnis: Barabhebungen sind für den Bankkunden kostenlos abzuwickeln. Das Gericht erklärte demnach eine entgegenstehende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam.


Urteil des LG Frankfurt/Main
2-2 O 17/03
Handelsblatt vom 12.11.2003
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