Verstoß gegen Buchpreisbindung bei Barzahlungsrabatt


Der vom Verleger festgesetzte Endpreis ist zugleich der beim Bücherkauf zu zahlende Barzahlungspreis. Daher stellt die Einräumung eines Barzahlungsrabatts einen Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Als Störer kann auch derjenige auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, der einen Buchhändler oder Verleger vorsätzlich zu einem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz (hier Einräumung von Preisnachlässen oder Barzahlungsrabatten) zu bewegen versucht.


Urteil des BGH vom 24.06.2003
KZR 32/02
NJW 2003, 2525
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