BAG: wirksamer Arbeitsvertrag trotz Schwarzgeldabrede


Ein Arbeitgeber, der Zahlungen an einen Arbeitnehmer leistet, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, macht sich strafbar. Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist bislang ganz überwiegend davon ausgegangen, dass eine entsprechende Schwarzgeldabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führt.

Das Bundesarbeitsgericht hält an diesem Grundsatz nun nicht mehr fest. Zwar ist die eigentliche Schwarzgeldabrede natürlich wegen Gesetzesverstoßes nichtig. Der Arbeitsvertrag als solcher bleibt jedoch grundsätzlich wirksam. Anderenfalls würde in erster Linie der Arbeitnehmer mit den Folgen der Nichtigkeit des Vertrages belastet.


Urteil des BAG vom 26.02.2003
5 AZR 690/01
Pressemitteilung des BAG
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice