Störender Hundezwinger in Mischgebiet


Auch in einem Mischgebiet kann der Betrieb einer Hundezucht untersagt werden, wenn die dort wohnenden Personen von den mindestens sieben, ständig gehaltenen Riesenschnauzern erheblich beeinträchtigt werden.


Urteil des VG Baden Württemberg
5 S 2772/02
Hausbesitzer Zeitung Heft 22/2003, Seite 11
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