Berechnung der Betriebsratsgröße ohne Leiharbeitnehmer


Die Anzahl der Betriebsräte in einem Unternehmen ist abhängig von der Anzahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer. Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Leiharbeitnehmer keine Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs sind und deshalb bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke nicht berücksichtigt werden dürfen.


Beschluss des BAG vom 16.04.2003
7 ABR 53/02
NJW Heft 48/2003, Seite VIII
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