Preisangaben bei Online-Reservierungssystem für Flugreisen


Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung (PangV), weil das System zunächst einen Grundpreis angibt und der Endpreis erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird. Das setzt allerdings voraus, dass der Nutzer hierauf zuvor klar und unmissverständlich hingewiesen wird.


Urteil des BGH vom 03.04.2003
I ZR 222/00
JurPC Web-Dok. 248/2003, Abs. 1-25
NJW 2003, 3055
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