Einreichung einer Hausarbeit mittels Diskette


Ist für eine häusliche Studienarbeit Maschinenschrift vorgeschrieben, erfüllt die Einreichung einer Diskette nicht das Formerfordernis.

Die Funktionsfähigkeit der benutzten technischen Hilfsmittel (PC und Drucker) fällt allein in den Organisations- und Verantwortungsbereich des Prüflings. Ein Fristversäumnis kann daher nicht mit dem Versagen eines der Geräte entschuldigt werden.


Beschluss des Hamburgischen OVG v. 31.05.2002
3 Bs 156/02
JurPC Web-Dok. 331/2003
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