Hohes Schmerzensgeld bei Geburtsfehler
Ein infolge eines ärztlichen Kunstfehlers schwerstbehindert geborenes Kind kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 EUR geltend machen.
Urteil des OLG Hamm vom 21.05.2003
3 U 122/02
MDR 2003, 1291
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