Kündigungsrecht bei überhöhten Nebenkosten


Nicht selten versuchen Vermieter, Mietinteressenten mit unrealistisch niedrigen Nebenkosten zu ködern. Spätestens bei der ersten Abrechnung kommt dann das böse Erwachen für den Mieter. Eine derartige Praxis kann jedoch auch dem Vermieter zum Verhängnis werden.

Übersteigen die abgerechneten Nebenkosten die im Mietvertrag veranlagten ganz erheblich (hier um 147,55 Prozent), steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Diskrepanz auf einen Rechenfehler zurückführen kann. Eine Falschberechnung könne - so das Landgericht Hamburg - sogar einen weiteren Kündigungsgrund darstellen.


Urteil des LG Hamburg vom 06.03.2003
409 O 147/02
Handelsblatt vom 24.09.2003
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice