AGB: Kündigungsrecht für Onlineprovider


Eine Vertragsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Internetproviders, wonach dieser einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs mit Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen kündigen kann, der Kunde demgegenüber aber nur mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, ist unwirksam. Die in der unterschiedlichen Dauer der Vertragsbindung zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung der Vertragspartner verstößt gegen Treu und Glauben.


Urteil des OLG Koblenz vom 30.10.2003
2 U 504/03
JurPC Web-Dok. 53/2004
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