Ein Vertrag mit einer Aktiengesellschaft (AG), der die Gewährung eines Darlehens an einen Dritten zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft zum Gegenstand hat, ist gemäß § 71a Abs. 1 AktG nichtig, es sei denn, der Dritte ist Arbeitnehmer der AG oder eines mit der AG verbundenen Unternehmens.
Beschluss des OLG Frankfurt/Main vom 22.12.2003
19 U 78/03
OLGR Frankfurt 2004, 48