Betriebliche Altersversorgung: Berechnung der Unverfallbarkeitsfrist


Sofern ein Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine freiwillige Pensionszusage nach Ablauf der Probezeit in Aussicht stellt, beginnt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die zehnjährige Unverfallbarkeitsfrist nicht erst ab Beendigung der Probezeit zu laufen. Vielmehr ist in die Frist auch die Probezeit mit einzurechnen.


Urteil des BAG vom 24.04.2004
3 AZR 5/03
Pressemitteilung Nr. 10/04
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