Gewerbebetrieb auch nur bei einem Arbeitnehmer


Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn diese Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als andere selbstständige Arbeit anzusehen ist und die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass sich ein Steuerpflichtiger auch dann am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, wenn er Leistungen nur an einen einzigen Abnehmer erbringt und die zur beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht. Der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen sind dann gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind.


Urteil des BFH vom 22.01.2003
XR 37/00
RdW 2003, 418
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice