Kindesunterhalt: Einkommensminderung zu Lasten eines minderjährigen Kindes
Eltern minderjähriger Kinder trifft nach dem Gesetz eine erhöhte Unterhaltspflicht (§ 1603 Abs. 2 BGB). Schuldet ein Berufskraftfahrer einem minderjährigen Kind aus erster Ehe Unterhalt und hat er aus einer neuen Ehe ein Kleinkind, verbietet sich ein mit deutlichen Lohneinbußen verbundener Wechsel vom Fernverkehr in den Nahverkehr, wenn dadurch der Regelbedarf der Kinder nicht mehr zu decken ist. Für das Oberlandesgericht Nürnberg war die Begründung des Vaters, auf Drängen seiner Frau mehr Zeit bei seiner Familie zu verbringen, nicht stichhaltig genug, um eine Unterhaltsminderung des Kindes aus erster Ehe zu rechtfertigen.
Beschluss des OLG Nürnberg vom 10.11.2003
10 WF 3523/03
OLGR Nürnberg 2004, 52