Geldentschädigung bei rechtswidriger Abhörmaßnahme
Wird eine Person über 20 Monate hinweg zu Unrecht in ihrer Wohnung abgehört, liegt darin eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts, die einen Anspruch auf eine angemessene Geldentschädigung rechtfertigt.
Urteil des BGH vom 23.10.2003
III ZR 999/03
ZAP EN-Nr. 826/2003