Rotlichtverstoß vor Einfahren in Kreuzung


Fährt ein Kraftfahrer bei Rot in einen der eigentlichen Kreuzung vorgelagerten Fußgängerüberweg ein, liegt bereits ein strafbarer Rotlichtverstoß vor, auch wenn er anschließend nicht (gleich) in den Kreuzungsbereich einfährt. Dass die Fußgängerampel zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Rot anzeigt, spielt hierbei keine Rolle.


Beschluss des OLG Hamm vom 23.06.2003
3 Ss 310/03
ZAP EN-Nr. 572/2003
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