Die unfallbedingte vorübergehende Verschlimmerung von bereits beginnenden degenerativen Veränderungen an der Halswirbelsäule (HWS) mit nicht unerheblichen Beschwerden und nachhaltigen Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 400 EUR.
Urteil des AG Köln vom 05.05.2003
262 C 273/00
DAR 2003, 425