Ersatzleistung für Fahrzeugdiebstahl ist Betriebseinnahme
Wird ein Firmenwagen gestohlen, ist die Ersatzleistung der Vollkaskoversicherung in Höhe des prozentualen Anteils der betrieblichen Nutzung als Betriebseinnahme zu versteuern.
Urteil des BFH vom 20.11.2003
IV R 31/02
DAR 2004, 291