Führerscheinentzug bei regelmäßigem Cannabis-Konsum
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geht davon aus, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der nahezu täglich Cannabis konsumiert, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kraftfahrer vor der durchgeführten Verkehrskontrolle nachweislich neben Haschisch auch eine erhebliche Alkoholmenge konsumiert hat. Die Bedenken an seiner Geeignetheit können nur durch ein entsprechendes medizinisch psychologisches Gutachten (MPU) ausgeräumt werden.
Beschluss des VGH Mannheim vom 30.05.2003
10 S 1907/02
DAR 2003, 481