Schadensersatz wegen verspätetem Erhalt des Fluggepäcks


Ein Fluggast kann von einer Fluggesellschaft Schadensersatz verlangen, weil sein beruflich benötigtes Gepäck (hier Kameratasche eines Berufsfotografen) vorübergehend verloren geht.

Eine Fluggesellschaft ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf den angeflogenen Flughäfen außer Kontrolle geratenes Reisegepäck sichergestellt und nachgesandt oder, wenn dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist, zumindest aufbewahrt wird. Ist das Gepäckstück bei einer Zwischenlandung abhanden gekommen, darf es nicht einfach zum Ausgangsflughafen zurückgeschickt und ohne weitere Benachrichtigung auf dem dortigen Fundbüro gelagert werden.


Urteil des OLG Köln vom 02.12.2003
24 U 52/03
OLGR Köln 2004, 99
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice