Fernsehausstrahlung ungenehmigter Nacktaufnahmen


Die nicht genehmigte Fernsehausstrahlung von Nacktaufnahmen einer Privatperson kann von dieser unterbunden werden. Der Fernsehsender "Prosieben" strahlte im Rahmen seines Wissenschaftsmagazins "Galileo" zu dem Thema "Nacktheit und Scham" eine ca. sieben Sekunden lange Sequenz aus, die einen völlig unbekleideten Mann an einem FKK-Strand zeigte. Sowohl sein Gesicht als auch sein Geschlechtsteil waren klar erkennbar.

Der Mann, der in gehobener Stellung in einem Krankenhaus tätig war, ließ dem Sender durch Gerichtsbeschluss die nochmalige Ausstrahlung der von ihm nicht genehmigten Bilder untersagen. Wegen der massiven Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die bereits erfolgte Ausstrahlung sprach ihm das Gericht zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu.


Urteil des LG München I vom 30.07.2003
21 O 4369/03
NJW 2004, 617
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