Beibringung eines ärztlichen Gutachtens bei eklatanter Alkoholauffälligkeit
Ein Autofahrer wurde gegen 4 Uhr morgens schlafend und mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,21 Promille angegurtet auf dem Fahrersitz seines Pkws von einer Polizeistreife angetroffen. Das Fahrzeug war am Parkstreifen einer mehrspurigen Straße mit eingeschaltetem Abblendlicht und laufendem Motor abgestellt. Nach sofortiger Entziehung der Fahrerlaubnis machte die Verkehrsbehörde die Wiedererteilung des Führerscheins von der Beibringung einer ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt abhängig. Der Betroffene weigerte sich.
Der Vorfall rechtfertigte für das Oberverwaltungsgericht Saarlouis den Verdacht einer ausgeprägten Alkoholproblematik, so dass die Verkehrsbehörde wegen des nahe liegenden Eignungsmangels des Autofahrers die Fahrerlaubnis weiterhin entziehen durfte.
Beschluss des OVG Saarlouis vom 18.09.2003
1 W 24/03
Praktiker Report Heft 3/2004, Seite 21.35