Kündigung bei Vorverlegung einer Flugreise


Eine unerwartete und kurzfristige Vorverlegung einer Pauschalflugreise in die Türkei berechtigt den Kunden zur Kündigung des Reisevertrags und Rückforderung der bereits geleisteten Zahlung.


Urteil des LG München I vom 12.01.2004
6 S 12501/03
Wirtschaftswoche Heft 5/2004, Seite 117
Dieses Urteil empfehlen
© RECHTplus - juristischer Medienservice