Bestehen keine Anhaltspunkte für Komplikationen, ist ein Arzt nicht verpflichtet, eine Schwangere vor der Niederkunft über die Risiken einer vaginalen Geburt und die Möglichkeit eines Kaiserschnitts aufzuklären.
Urteil des OLG Koblenz vom 04.12.2003
5 U 234/03
NJW Heft 13/2004, Seite XIV