Abfindungen werden zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Dieser Verlust tritt erst mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Dementsprechend sind Abfindungen in der Regel erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses fällig, es sei denn, die Vertragsparteien hätten die Fälligkeit ausdrücklich anders geregelt.
Urteil des LAG Niedersachsen vom 12.09.2003
16 Sa 621/03
Pressemitteilung des LAG Niedersachsen